Unsere Leistungen

Speditionen
Chemie-/ Vertriebsfirmen
Airlines
Handlingspartner der Airlines

Das Aufgabengebiet unseres Unternehmens besteht hauptsächlich in Vorbereitung von gefährlichen Gütern für den Transport im Luftverkehr.
(Verpacken, Markieren, Kennzeichnen, Deklarieren) Natürlich verpacken wir auch nicht gefährliche Güter.
All unsere Leistungen geben Ihnen und Ihren Kunden mehr Sicherheit auf dem Transportweg und so können wir zu Ihrem Erfolg und zur Zufriedenheit Ihrer Kunden beitragen.

eDGD - Elektronische Versendererklärung
Für die Sendungen die via Lufthansa / LUG aircargo handling GmbH (alle Airlines) verschickt werden, können wir die Daten der Shippers Declaration über die InFr8-Plattform direkt ins LH-System elektronisch übermitteln.
Dokumentarische Ablehnungen gibt es in diesem Fall nicht mehr.

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Verpackungen

Gefahrgutverpackung / Industrieverpackung / Thermoverpackung

Gefahrgutverpackung


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Gefahrgutverpackung

Industrieverpackung


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Industrieverpackung

Thermoverpackung


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Thermoverpackung

Gefahrgutverpackung

Gefahrgut Sendungen unterliegen den strengen Regelungen der IATA-DGR, IMDG, ADR sowie den anderen nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften. Ein Gefahrguttransport sollte von der ersten bis zur letzten Phase gut durchdacht werden, um alle Risiken zu minimieren sowie eventuelle Verspätungen und nicht erwarteten Mehrkosten zu vermeiden. Wie Gefahrgut versendet werden darf hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderen:
- Welches Gefahrgut soll versendet werden?
- Welche Innenbehälter benutzt werden?
- Wie viel Nettoinhalt an Gefahrgut pro Innenbehälter enthalten ist?
- Welche Mengen von Gefahrgut versendet werden?
- Zielort der Sendung?
Denken Sie bitte daran dass zwischen dem Gefahrstoff und der Umgebung nur die Verpackung steht. Diese soll Ihre Ware und die Umgebung schützen. Nach fachgerechtem Verpacken des Gefahrstoffes müssen die Packstücke mit dem Gefahrgut entsprechend deklariert und markiert werden. Alle Verkehrsträger haben in ihren Regularien genau definiert wie eine Deklaration des Gefahrgutes erfolgen soll, sowie die Form und der Inhalt der Packstückmarkierung. Die Einhaltung diesen Vorschriften sorgt dafür, dass alle Beteiligten in der Transportkette genau wissen worauf Sie bei dem Umgang mit Ihrer Sendung achten sollen. Richtige und vollständige Markierung ist notwendig um die Packstücke mit gefährlichem Inhalt zu erkennen und somit den entsprechenden Umgang zu sichern. Anhand der Markierung müssen Ihre Packstücke eindeutig überprüft, identifiziert und zugeordnet werden können. Die erlaubten Verpackungsarten und die maximal erlaubten Nettomengen sind für jeden Gefahrstoff in den jeweiligen Vorschriften festgelegt. Diese sind abhängig vom Gefährlichkeitsgrad des Gefahrstoffes. Je höhere Gefährlichkeitsgrad des Stoffes desto weniger Nettoinhalt pro Packstück darf verpackt und transportiert werden. Manche Gefahrstoffe sind sogar für den Transport verboten. Manche Gefahrstoffe sind sogar von jeglichen Anforderungen befreit abhängig von den Mengen die in einer Verpackung enthalten sind.

Industrieverpackung

Während des Transports werden Ihre Versandstücke außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt. Hier geht es um einen erhöhten Stapeldruck, dem die Innen- und Außenverpackung standhalten müssen; Temperaturschwankungen, Druckverhältnisse und die Schubkräfte die auf eine solche Verpackung, gerade beim Starten und Landen eines Flugzeugs, einwirken. Eine Verpackung muss so konzipiert sein um diesen Belastungen standzuhalten und das Packgut innerhalb der Verpackung zu schützen. Bei schweren Teilen (Maschinen, Geräten, Ersatzteile, Ausrüstung, o.ä.) ist eine Holzverpackung unumgänglich.
Manches davon reagiert empfindlich auf Feuchtigkeit, deshalb müssen solche Produkte zusätzlich mit einem Korrosionsschutz und Trockenmittel verpackt werden. Wir bieten Ihnen passgenaue, maßgeschnittene Industrieverpackung an, die dem IPPC-Standard entspricht. Falls sich Ihre Sendung bereits beim Spediteur oder bei einer Airline am Flughafen Frankfurt befindet, können wir Ihnen das Verpacken der Ware direkt Vorort anbieten. Die Rückholung und Wiederanlieferung ist in diesem Fall nicht nötig. Bestimmte Ware können nicht unverpackt transportiert werden; in diesem Fall bieten wir Ihnen eine Verpackung Vorort an. Lassen Sie uns wissen was Sie benötigen; wir stehen Ihnen mit Rat und Tat.

Thermoverpackung

Isolierverpackung (Thermoboxen)
Das Verpacken von temperaturempfinglicher Ware stellt eine besondere Herausforderung dar. Im Lufverkehr sind die Transportmöglichkeiten von Kühlware relativ limitiert und von mehreren Faktoren abhängig. Für den Versand von temperaturempfindlicher Ware möchten wir Ihnen hierbei eine effiziente, flexible und preiswerte Alternative anbieten. Dieses Angebot schließt ein:
• Tiefkühlware (tiefgefrorene Gütern)
• Kühlware (Temperaturbereich von +2°C bis +8°C)
Je nach der zu transportierenden Mengen, bieten wir Thermoverpackungen in folgenden Abmessungen an:
Nach der Auslieferung kann die Verpackung vom Empfänger bedenkenlos entsorgt oder evtl. weiter benutzt werden; eine Rückführung ist nicht vorgesehen. Da für die Kühlung während des Transports passive Kühlmittel benutzt werden, ist der Zeitraum für den Transport limitiert und beträgt bis 72 Stunden. Dieser Zeitraum bezieht sich auf die Umgebungstemperatur von 22°C. Zwischenlagerung der Ware in entsprechenden Kühlräumen verlängert die Wirkung der Kühlmittel. Eine Verlängerung der Kühlperiode ist möglich in dem das Kühlmittel an irgendeiner Transitstation erneuert bzw. das Trockeneis nachgefüllt wird. Äußere Einwirkungen bzw. höhere Temperaturen können den angegebenen Zeitraum erheblich reduzieren, daher ist ein angemessener Umgang mit der Ware zwingend notwendig.

Sicherheitskontrolle

EU-Verordnung 2015/1998

Ihr Packstück muss für die Sicherheitskontrolle Vorort fachgerecht geöffnet werden?

Ihr Packstück muss für die Sicherheitskontrolle Vorort fachgerecht geöffnet werden? Wir führen die notwendigen Arbeiten an der jeweiligen Kontrollstelle für Sie durch.

Das geöffnete Packstück wird von den Sicherheitsmitarbeitern durchsucht.

Nach dem "Öffnen" durchsucht der Sicherheitsmitarbeiter das Packstück. Eventuell müssen auch zusätzlich weitere "Öffungen" durchgeführt werden wie z.B. das Aufschneiden der Korrosionschutzfolie.

Die aufgeschnittene Korrosionschutzfolie wird durch Maschineneinsatz verschweißt.

Die für den Sicherheitsmitarbeiter aufgeschnittene Korrosionschutzfolie wird nach dem "Sniffen" wieder mit einer Folienschweißzange luftdicht verschweißt.

Nach der Sicherheitskontrolle wird das Packstück wiederverschlossen.

Nach dem die Sendung durch die Sicherheitsmitarbeiter als "SECURED" erklärt wurde, verschließen wir das Packstück wieder.


Kontakt

GS Gefahrgut-Service GmbH
Gebäude 638F CCS
60549 Frankfurt-Flughafen
Tel. 069/6971 6667
Tel. 069/6971 6668
E-Mail: service@gs-gefahrgut.de